Wasserentnahme
Die Entnahme von Wasser zur Bewässerung von gartenbaulichen Flächen, ist genehmigungspflichtig, nach dem WHG.
Zum Erhalt der Genehmigung müssen in der Regel, die entnommenen Wasserentnahmemengen dargestellt und die Lagepläne mit den bewässerten Flächen und der Position der Brunnen erstellt werden. Ferner ist der Brunnenausbau zeichnerich darzustellen. UnterUmständen ist es notwendig, die ökologischen Auswirkungen der Wasserentnahme und die damit verbundenen Veränderungen der Wasserqualität, durch die Nutzung aufzuführen.
Diese notwendigen Pläne und Berechnungen werden von uns erstellt und wir reichen sie zusammen mit den notwendigen Antragsunterlagen, zum Erhalt der Genehmigung ein.